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November 2023

Anpassung der Einspeisevergütung 2024

2024 wird die Einspeisevergütung angepasst. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick darüber, was das bedeutet.

Was ist die Einspeisevergütung?

Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom erzeugen und diesen nicht vollständig nutzen, wird er in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) festgelegt und bleibt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage bestehen. Sie richtet sich nach mehreren Faktoren: Energiequelle, Größe der Anlage, eingesetzte Technologien, Anwendungsbereich und Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Verlauf der Einspeisevergütung über die letzten Jahre

Seit 2000 gibt es die Einspeisevergütung und war als Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien gedacht. Damals wurde im EEG schon eine Degression festgelegt, die anfangs eine jährliche Anpassung von 5 % vorsah. Mitte 2022 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, womit die Einspeisevergütung erstmals wieder erhöht wurde.

Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung bei Teileinspeisung von 8,2 Cent pro kWh auf 8,1 Cent pro kWh (bei einer Anlagengröße von bis zu 10 kWp) und verringert sich dann halbjährlich um 1 %.

Sollten Sie schon länger mit dem Gedanken spielen, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich noch den besseren Vergütungssatz.

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